Strafrecht

Vertretung der Nebenklage

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in diesem Bereich liegt bei
Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z. B. sexueller
Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung.

Menschen, die durch eine Straftat körperlich und/oder seelisch
geschädigt wurden, haben in bestimmten vom Gesetzgeber vor-
gegebenen Fällen das Recht, sich dem Strafverfahren als Neben-
kläger anzuschließen.

Wenn die Nebenklägerin Opfer eines Sexualverbrechens oder Opfer
eines versuchten Mordes / versuchten Totschlags ist, so wird ihr auf
Antrag vom Gericht eine Rechtsanwältin als Beistand beigeordnet.
Die Kosten hierfür trägt die Staatskasse.

Ist die Nebenklägerin bei der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt,
so steht ihr dieses Recht auch dann zu, wenn sie Opfer eines Ver-
gehens ist. Vergehen sind Taten die mit einer Freiheitstrafe unter
einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind, wie zum Beispiel der
sexuelle Mißbrauch von Kindern. In allen übrigen Fällen ist die
Beiordnung einer Anwältin nach den Grundsätzen der Prozess-
kostenhilfe möglich. Außerdem muß die Sach- oder Rechtslage
schwierig sein.

Wegen der erlittenen körperlichen und psychischen Schäden können
zudem bereits im Strafverfahren Schmerzensgeldansprüche über das
sog. "Adhäsionsverfahren" geltend gemacht werden.

Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die Schmerzensgeldansprüche vor
dem Zivilgericht einzuklagen.

Das kann ich für Sie tun:

Auf Wunsch nehme ich für Sie Kontakt zur Zeuginnen- und Zeugen-
betreuung der Gerichte auf. Beratung erhalten Sie dort unter der Telefonnummer: 040 – 42843-3899 und unter der E-Mail-Anschrift: Gerda.Rose-Guddusch@lg.justiz.hamburg.de

Unterstützung bei der Bewältigung der an Ihnen verübten Straftat
finden Sie außerdem beim "Weissen Ring e. V.".
Nähere Einzelheiten erfahren Sie unter www.weisser-ring.de oder
unter der Hamburger Telefonnummer: 040-251 76 80.

Strafverteidigung

Strafverteidigungen übernehme ich vornehmlich in

 E-mail: info@christadetjen.de